Obermurach
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Schankwirtschaft Krieger

Wenigen Obermurachern ist noch bekannt, dass im sog. Ferschl-Haus (alte Hs.-Nr. 11, jetzt 10) im 19. Jahrhundert eine Schankwirtschaft bestand. Bei einer Schank- oder Bierwirtschaft handelte es sich um ein einfaches Gasthaus, hier durfte lediglich Bier an die Gäste ausgeschenkt werden, im Gegensatz zu einer Tafernwirtschaft jedoch keine Spirituosen oder warmen Speisen ausgegeben werden, keine Fremdenbeherbergung erfolgen und auch keine Tanzveranstaltungen, Hochzeiten u.a. abgehalten werden. Der Hausname „Ferschl“ leitet sich vom Namen der Familie ab, die in der Zeit ab 1931 dort lebte.

Am 28. Dezember 1873 erschien der Gütler und Hausbesitzer Mathias Krieger von Obermurach beim Bürgermeister Jakob Albang („Nißlmüllner“) und gab zu Protokoll: „Ich bin gesonnen, in Obermurach auf meinem Anwesen Haus-Nr. 11 eine Bierwirtschaft zu errichten, nachdem ich von mehreren Ortsbewohnern hiezu veranlasst und beziehungsweise aufgefordert worden bin.“ Er legte auch einen Bauplan seines Hauses vor und bemerkte, dass er im Jahre 1872 seine Gebäudlichkeiten ganz neu und schön hergestellt habe, so dass diese für den gewünschten Zweck vollkommen geeignet seien. Die Gemeindeverwaltung reichte das Gesuch an das königliche Bezirksamt Neunburg v.W. weiter und bestätigte ihm einen sehr guten Leumund. Vorschriftsmäßig wurde auch bestätigt, dass gegen Krieger keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen würden, dass der Betrieb einer Wirtschaft von Seite des Gesuchstellers „zur Beförderung der Völlerei, der Hehlerei, des verbotenen Spieles oder der Unsittlichkeit“ missbraucht würden. Auf Rückfragen des Bezirksamtes wurde noch mitgeteilt, dass sich beim Haus bereits ein Abtritt befände und auch ein geeigneter Platz zur Anlage eines weiteren vorhanden wäre. Auch habe Krieger einen Felsenkeller erworben, in welchem schon früher Bier aufbewahrt wurde. Dieser befinde sich ca. 150 Schritte vom Wohngebäude entfernt. Es ist zu vermuten, dass es sich dabei um den Keller beim „Groupertn“-Hof (alte Hs.-Nr. 3, jetzt Hs.-Nr. 20) handelte.

Am 21. Januar 1874 teilte das Bezirksamt Neunburg v.W. daraufhin mit, „es sei dem Mathias Krieger von Obermurach die polizeiliche Bewilligung zum persönlichen Betriebe einer Bierschankwirthschaft auf seinem Wohnhaus Nro. 11 dort mit Ausnahme des Ausschanks von Branntwein und anderen geistigen Getränken auf seine Kosten zu erteilen.“

Plan der Bierwirtschaft Krieger von 1875 (StAAm BA NEN 405)

Zu vorgenanntem Bierkeller ist zu berichten, dass sich beim Groupert-Anwesen direkt an der Dorfstraße noch der Eingang zu einem alten Bierkeller befindet, der allerdings in den 1970er Jahren bereits zugemauert worden ist. Nach mündlicher Angabe des derzeitigen Besitzers Karl Lintl soll sich auf dem Groupert-Anwesen früher einmal ein Wirtshaus befunden haben. Dies habe er von seinem Vater gehört. Leider ließen sich dazu bisher keine schriftlichen Aufzeichnungen finden. In einer amtlichen Häuserbeschreibung von 1809 ist das Gasthaus Albang bereits am heutigen Standort angegeben. Es war jedoch zum Ende des 18. Jahrhunderts eine nahe Verwandtschaft der Familien in den beiden gegenüberliegenden Häuser gegeben, so dass eine gemeinschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen ist. Möglich wäre auch, dass die Familie Hammerer, die bis Mitte des 17. Jahrhunderts das Groupert-Anwesen besaß, dort eine Schankwirtschaft betrieb. Ein Obermuracher Wirt „Hammerer“ wird auch im Zusammenhang mit den Aufständen unter Pfarrer von Miller 1705 genannt.

Auf dem Krieger-Anwesen Nr. 11 wurde allerdings ebenfalls ein Bierkeller errichtet. Dieser befand sich links von der Hofeinfahrt. Der Bierkeller wird noch in einer Verkaufsurkunde von 21.01.1930 genannt. Er wurde zu Ende des 20. Jahrhunderts mit Bauschutt verfüllt und ist nicht mehr zugänglich.

Eingang zum ehemaligen Bierkeller an der Dorfstraße (Bild Pamler)

Am 16.12.1876 stellte Mathias Krieger Antrag auf Genehmigung, in seiner Wirtschaft auch Branntwein und Essig verkaufen zu dürfen. Er begründete dies damit, dass sich weder ein Gasthaus noch ein Laden im Dorf befinden. Er erklärte: „Da nun diese beiden Artikel ein großes Bedürfnis für die hiesigen Bewohner ist und dieselben benannte Waren in Oberviechtach immer einzukaufen belieben, welches für Minderbemittelte hart ist, da sich dieselben nur kleine Quantum kaufen können, so stelle ich … die gehorsamste Bitte, mir die Bewilligung zu erteilen, dass ich den Kleinhandel resp. Ausschank von Branntwein und Essig per Liter, halb und vietels Liter betreiben kann“. Auch dieser Antrag wurde von der Gemeindeverwaltung unterstützt. Bürgermeister Härtl erklärte, dass es ein wirkliches Bedürfnis bzw. eine große Wohltat für die Minderbemittelten wäre, wenn man Branntwein in kleineren Portionen hier haben könnte. Um Essig verkaufen zu dürfen wurde Krieger als Krämer angemeldet. Die Genehmigung zum Branntweinausschank allerdings verweigerte das Bezirksamt mit der Begründung, die Obermuracher hätten täglich Gelegenheit, sich im Markt Oberviechtach mit ihrem Bedarf einzudecken.

In dieser Zeit bestand in Obermurach als einziges Gasthaus tatsächlich nur die Bierwirtschaft Krieger. Die Tafernwirtschaft Albang war seit Ende 1876 geschlossen. Es ist daher anzunehmen, dass Krieger in dieser Zeit regen Zulauf hatte und sein Geschäft durchaus einträglich war. Als Wirtshausschild diente ein sogenannter Bierzeiger. Allerdings waren seine gastwirtlichen Möglichkeiten gemäß seiner Konzession eben beschränkt. 1879 stellte er daher am Bezirksamt Neunburg v.W. Antrag um Zulassung als vollberechtigte Gastwirtschaft. Er gab an, bereits öfter von Fremden auf warmes Essen und eine Übernachtungsmöglichkeit angesprochen worden zu sein, was er jedoch stets verweigern musste. „Diese Abweisung hat schon manche Missstimmung hervorgerufen und das Bedürfnis nach einer Taferne hat sich bei mir umso fühlbarer gemacht, als der andere Wirth in Obermurach, der die Taferne besaß auf seine Wirtschaft verzichtete und dieselbe weil sonst gut situiert und mannigfach beschäftigt daher nicht betreibt“, hieß es in seiner Begründung. Er beschrieb, dass in seinem Wohnhaus im Erdgeschoss ein Gastzimmer und zwei Nebenzimmer für sich und seine Familie vorhanden seien, weiterhin ein geräumiger Dachboden, gute Abortanlagen und ein vortrefflicher Keller. Er sei gewillt, auf dem Dachboden noch eine Kammer zur Fremdenbeherbergung herzurichten und sah sich aufgrund seines guten Leumundes gut aufgestellt. Auch diese Eingabe wurde von Bürgermeister Härtl „aufs Wärmste“ unterstützt, da ein Bedürfnis für eine Gastwirtschaft in Obermurach wenigstens in Bezug auf Fremdenbeherbergung wirklich dringend bestünde. Auf Anfrage teilte die Gemeindeverwaltung dazu mit, dass eine Gaststallung für Pferde und Fuhrwerke nicht vorhanden sei, jedoch eine solche nicht nötig sein dürfte, da Gäste mit Fuhrwerk höchst selten nach Obermurach kämen, notfalls könnte für zwei Pferde aber hinlänglich Platz gemacht werden.

Das Bezirksamt ließ daraufhin ein Gutachten über die vorhandenen Gebäude erstellen. Dieses fiel allerdings zu Ungunsten des Antragstellers aus. Die Räumlichkeiten erschienen dem Gutachter als zu eng und zu niedrig, das Fremdenzimmer war ungeeignet und die Fremdenstallung fehlte. So wurde sein Antrag am 20. Juni 1879 abgelehnt und es blieb bei der Schankwirtschaft.

Grundriss und Gesamtansicht des Krieger’schen Hauses um 1886 (StAAm BA NEN 405)

In früherer Zeit scheint es in vielen Wirtshäusern oft recht derb zugegangen zu sein. Auch in Obermurach war man da nicht zimperlich, wie sich aus folgendem Polizeibericht vom 19. Juni 1886 entnehmen lässt: „Dem königlichen Bezirksamte zeige ich dienstlich an, dass am 6. dieses Monats der Wirt Mathias Krieger und der Häusler und Metzger Georg Baier von Niesaß wegen einem Literkrug, den letzterer im Gastzimmer des ersteren brach, in Streit kamen, in Folge dessen Krieger den Baier am Halse drosselte und eine Ohrfeige versetzte. Auf dieses hin ergriff der ebenfalls dort anwesende Bräugehilfe Josef Weiherer von Obermurach sein Bierglas und schlug es dem Baier derart an den Kopf, dass dasselbe in Stücke zersprang, währenddessen fielen Krieger, Heldwein Michael, led. Braugehilfe, Peter Ringelbauer, Dionis Ringelstetter und obenbenannter Weiherer, sämtliche von Obermurach, über Baier her, warfen ihn zu Boden und stießen und traten mit den Füßen auf denselben ein. Als nun dem Baier wieder gelang, in die Höhe zu kommen, ergriff Ringelbauer denselben am Halse, während die übrigen vorbenannten auf den Baier mit Fäusten einschlugen und sodann auf das mit Steinen gepflasterte Hausfletz hinaus warfen. Baier erhielt durch oben angeführte Mißhandlungen außer einer größeren Wunde auf dem Kopfe, am ganzen Körper blutunterlaufene Stellen, ferner wurde demselben hiebei der rechte Fuß ausgetreten und das rechte Wadenbein zersplittert.“ Das war schon heftig. Karl Lintl, der oben schon erwähnt wurde, erzählte dazu, die anwesenden Obermuracher hätten bei ihrer Vernehmung angegeben, dass bei der Schlägerei das Licht ausgegangen sei und sie deshalb keine Zeugenaussagen machen könnten. Baier sei nach längerem Siechtum an seinen Verletzungen gestorben. Im Dorf wurde erzählt, er habe aber erst sterben können, nachdem der Hauptbeschuldigte Ringelstetter sich mit ihm ausgesprochen hatte. „Der wars aber gar nicht“, erklärte Karl Lintl noch.

Aufgrund der Anzeige über die Schlägerei wurde Krieger von Seiten des Bezirksamts eröffnet, dass er nicht nur eine empfindliche Ordnungsstrafe wegen Versäumung seiner Berufspflichten zu erwarten habe, wenn er nicht pünktlich für die Aufrechterhaltung der Ordnung in seiner Wirtschaft sorge, sondern auch im Falle einer weiteren Klage seine Konzession wegen Förderung der Völlerei eingezogen werde. Seine persönliche Beteiligung werde noch gerichtlich geprüft. Die Ortspolizeibehörde wurde angewiesen, strenge Aufsicht darüber zu führen, ob Krieger nicht die Gäste zum übermäßigen Trinken verleite oder sonst denselben Anlass gäbe, im Biergenuss über das Maß des Zuträglichen hinauszugehen. Leider konnte auch über den Ausgang der Gerichtsverhandlung keine Information gefunden werden. Die Ortspolizeibehörde übrigens unterstand zu dieser Zeit dem Bürgermeister Johann Albang von Hs.-Nr. 2 (jetzt 23), der sich zu dieser Zeit mit der Wiederaufnahme der eigenen Tafernwirtschaft beschäftigte.

Mathias Krieger hat indessen sein Anwesen an seinen Schwiegersohn Johann Alwang – auch Albang geschrieben – übergeben. Dieser war pikanterweise sogar mit der Wirtsfamilie Albang weitläufig verwandt. Ein Leonhard Albang, Sohn des Brauers und Wirts von Obermurach, hatte 1765 in den Stoffelhof in Höflarn eingeheiratet, Johann war sein Urenkel. Die Nottersdorfer Familie schrieb sich – wie dies häufig geschah – nach der Aussprache des Namens „Alwang“, während die Obermuracher Wirtsfamilie bei Albang blieb. Auch der nun Zugezogene unterzeichnete stets mit „Alwang“, während die Behörden bei der anderen Schreibweise blieben.

Am 31.07.1886 stellte Johann Alwang/Albang den Antrag, die Gastwirtschaft in Obermurach Hs.-Nr. 11 weiter betreiben zu dürfen, Mathias Krieger verzichtete auf seine persönliche Konzession. Der Gemeindeausschuss unter Ausschluss des Bürgermeisters Albang beriet in einer Sitzung am 1. August 1886 über das Gesuch. Ein wirkliches Bedürfnis nach einer Gastwirtschaft wurde bestätigt. Die Gemeinderäte Fröhler und Schwindler befürworteten den Antrag, da „Johann Alwang als ein ausgezeichnet gut beleumundeter und stets nüchterner Mann bekannt ist“.

Noch am gleichen Tag stellte aber auch Bürgermeister Albang einen Antrag auf Bewilligung zur Ausübung der Tafernwirtschaft auf Hs.-Nr. 2. Sein Antrag wurde von den Gemeinderäten Steger, Wild und Thanner unterstützt. Auch ihm wurde bescheinigt, dass er „ein ordnungsliebender Mann ist, welcher weder dem Trunk noch dem Spiele oder sonst einer üblen Leidenschaft ergeben“ sei.

Am 15. August wurde eine erneute Gemeindeausschusssitzung unter dem Vorsitz des Beigeordneten Steger anberaumt. Die Mitglieder sprachen sich nun einstimmig für die Wirtschaft des Bürgermeisters aus (Dafür stimmten Steger, Schwindler, Fröhler und Thanner. Wild war nicht zur Sitzung erschienen). Die Begründung dafür lautete, dessen Lokalität sei hierzu geeigneter und dem Verkehr entsprechender.  Das wird den realen Gegebenheiten entsprochen haben, aber man kann sich vorstellen, welche Aufregung im Dorf geherrscht haben mag. Sicher gab es so manchen heißen Disput der Gegner und Befürworter beider Antragsteller, wobei vermutet werden kann, dass gerade die Kleinhäusler eher auf Seiten Kriegers standen.

Das Bezirksamt musste jedenfalls die Angelegenheit neutral prüfen und ließ daher Situationspläne erstellen und begutachtete beide Lokalitäten. Alwang auf Hs.-Nr. 11 hatte dabei die schlechteren Karten. Seine Gebäude waren nach Feststellung eines Gutachters völlig ungeeignet, sogar feuergefährdet, es gab kein Fremdenzimmer, keine Unterbringungsmöglichkeiten für Pferde und sogar die Abortanlage erschien nun unbrauchbar.  Es hieß auch, die nötige innere Einrichtung von Tischen, Stühlen, Bänken, Trinkgeschirr und geeichten Normallitermaßen sei vorhanden, allerdings bedürften diese einer gründlichen Reinigung. Die Wirtschaft war wohl ziemlich nachlässig geführt worden. In dem amtlichen Gutachten wird zusätzlich erwähnt, dass das Dorf Obermurach 46 Haushalte mit 190 Einwohnern zählte und „von jedem Verkehr abgeschnitten“ sei, somit sei auch kein Bedürfnis für eine weitere Gastwirtschaft gegeben. Bürgermeister Albang dagegen erhielt am 9.11.1886 seine Konzession, allerdings auch mit einigen baulichen Auflagen.  Die Bewilligung dazu war von der Würdigung der Bedürfnisfrage unabhängig, weil auf dem Haus Nr 2 ein radiziertes, d.h. verbrieftes Recht zur Ausübung des Gastbetriebes bestand. Am 31. Januar 1887 wurde dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die Gastwirtschaft des Bürgermeisters Albang von Obermurach vollständig in Betrieb gesetzt sei und die Krieger`sche Wirtschaft dortselbst aufgehört habe.

Das sogenannte Ferschl-Haus heute (Bild Pamler)

Dass das Verhältnis der beiden Familien nicht das Beste war, lässt sich leicht denken. Vermutlich war deren Beziehungen zueinander jedoch schon längere Zeit getrübt, mindestens schon seit einer Generation vorher, als Krieger 1857 die Entnahme von Trinkwasser für das Dorf aus seinem Grund „auf den Schlägen“ nicht mehr duldete, wodurch besonders der Wirt Albang den größten Nutzen gezogen hatte. (s. Aufsatz „Wasser für Obermurach“) Im April 1887 erfolgte von Mathias Krieger eine Anzeige an das Amtsgericht Oberviechtach. Er beschuldigte den Bürgermeister Albang, mehrere Baumaßnahmen auf seinem Anwesen ohne baupolizeiliche Bewilligung vorgenommen zu haben. Albang wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 5 Mark, oder alternativ 3 Tage Haft verurteilt.

Johann Alwang aus Haus-Nr. 11 fand ein tragisches Ende. Er stürzte am 21.12.1898 vom Heuboden in seiner Scheune durch eine Bodenluke und zog sich tödliche Verletzungen zu. Nach mündlicher Überlieferung von Frau Hartinger wollte er beim Dreschen einen Iltis fangen. Seine Witwe zog daraufhin nach Trichenricht. Man sagt, sie habe sich nach diesem Unglück im Haus gefürchtet.

Danach erfolgten mehrere Besitzerwechsel auf dem Haus Nr. 11. 1899 erwarb Michael Baier aus Nottersdorf das Anwesen, schon 1907 zog Adam Zimmermann, der vorher auf Hs.-Nr. 20 gewohnt hatte (erloschen, jetzt Thanner-Garten) ein. 1931 zog die Familie Zimmermann nach Pertolzhofen (Schwabmühle) und verkaufte an Michael Ruhland von Wagnern, der aber das Anwesen noch im selben Jahr an Anton und Barbara Ferschl aus Katharinental weitergab.

Familie Ferschl, ca. 1925, erste v.li.: Maria, später verh. Müller, zweite v.li. Mutter Barbara, dritter v.re. Vater Anton (Bild R.Müller)

1949 erhielt Barbara Ferschl die Gewerbezulassung für ein Kolonialwarengeschäft mit Flaschenbierhandlung. Dieser kleine Laden wurde von der Tochter Maria Ferschl, verheiratete Müller, übernommen und ist vielen älteren Obermurachern noch gut in Erinnerung.  1973 zog Maria Müller mit ihrer Tochter Rebecca nach Stuttgart, kehrte jedoch in den 1990er Jahren wieder in das Haus zurück und bewohnte es bis zu ihrem Tod 1999. Noch im gleichen Jahr wurde das Haus an Ingrid Fügner, eine gebürtige Berlinerin, vermietet. Diese war in der ganzen Gegend als „Katzenmutter“ bekannt, da sie sich herrenloser Katzen annahm und zeitweise mehr als zwanzig Tiere in ihrem Haushalt versorgte. Diese gesellige, lebenslustige und weltoffene Frau verstarb 2016. Das Haus befindet sich weiterhin in Besitz der Familie Müller, ist aber derzeit unbewohnt.

Quellen:

StAAm, BA Neunburg Nr. 405, Betrieb einer Schankwirtschaft auf Hs.Nr. 11 in Obermurach, BA Neunburg Nr. 383, Betrieb einer Gastwirtschaft im Hause Nr. 2 in Obermurach

Jahresband für Kultur und Geschichte im Landkreis Schwandorf, Bd. 16/17, der Stoffelhof in Höflarn

Mündliche Angaben von Karl Lintl und Maria Hartinger (+) aus Obermurach

Heindl Andreas, Hausnamen in Obermurach

Autorin: Hedwig Pamler (Stand 1/2025)

Die „Katzenmutter“ Ingrid Fügner (Bild R. Müller)

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